Sehr geehrter Fragesteller,
auf Ihre Fragen darf ich Ihnen antworten wie folgt.
1. Die Sozialbehörden würden bei Inanspruchnahme sicher darauf drängen, dass der Nießbrauch wirtschaftlich verwertet wird, d. h. möglichst schnell eine Vermietung erfolgt.
2. In Höhe der ortsüblichen Miete
3. Was Sie ansprechen, ist in der Tat ein Problem bei diesen Gestaltungen: Der Eigentümer hat keine Einkünfte aus Vermietung, die landen direkt beim Nießbraucher, so dass auch nur er im Rahmen der Anlage V + V Werbungskosten geltend machen kann. Sie könnten vielleicht Ihrer Mutter ein Darlehen geben, damit sie die Investition im eigenen Namen durchführen kann, aber sie muss dann natürlich Steuererklärungen abgeben.
4. Wenn Sie die Immobilie verkaufen, muss der Nießbrauch abgelöst werden, d. h., ein realistischer Teil des Kaufpreises - wegen des Sozialamts - geht an Ihre Mutter. Ich würde versuchen, mich auf die seinerzeitige Bewertung zu stützen und den Jahresbetrag der Miete ansetzen, das wären jetzt rund 9.000,-- EUR. Vielleicht kommen Sie damit durch. Wahrscheinlicher ist, dass das Amt einen realistischen Mietwert ansetzt und den für die geschätzte Lebensdauer Ihrer Stiefmutter kapitalisiert. Der Betrag wird dann bei den Sozialleistungen angerechnet.
5. Erbschaftssteuerlich sollte nichts passieren, wenn der Nießbrauch so geregelt ist, dass er mit dem Tode erlischt.
6. Mehr als meine Ratschläge zu 1. bis 5. habe ich nicht für Sie.
Ich hoffe, ich konnte ihnen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
Sehr geehrte Frau Brümmer
Vielen Dank für Ihre prompte Antwort.
Bei dem Verkauf der Immobilie wäre also ein Nießbrauchswert anzusetzen, der Jahresmietenabhängig wäre.
Das habe ich richtig verstanden?
Das müsste aber ja als Summe abbildbar sein und nicht endlos laufen? Es gibt doch sicher einen Vermögensbestands-Schut,z o.ä.?
MfG
Sehr geehrter Fragesteller,
auf Ihre Rückfrage darf ich Ihnen erläutern, dass in der Tat der Nießbrauch als Summe eingesetzt wird und zwar resultiert die Berechnung grundsätzlich aus der Jahresmiete multipliziert mit den Jahren der aktuell noch vorhandenen Lebenserwartung, die aus den offiziellen Statistiken entnommen wird.
Ich hoffe, ich konnte damit Ihre Zusatzfrage beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin