Verstoß gegen Beschaffenheitsvereinbarung
vom 10.2.2017
25 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns / Hamburg
In dem Brief wird beschrieben, dass sich herausgestellt hat, dass die Gesamtfahrleistung zum Zeitpunkt des Verkaufes bei mehr als 200000 Kilometer lag und daher ein Verstoß gegen die Beschaffenheitsvereinbarung vor liegt und der Mandant beabsichtigt, vom Vertrag zurückutreten.