Gewährleistung bei Bauträgervertrag und übertragung Arbeiten auf GU und Subunternehme
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Wir haben ein EFH von einem großen Bauträger gekauft ( ist größtenteils in Städtischer Hand). Der Bau wurde von einem Generalunernehmer ( GU) durchgführt. Sonderwünsche sollten wir direkt mit dem GU abstimmen.