Auskunftspflicht bei Kindesunterhalt
vom 3.2.2005
25 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Guten Tag, ich bin freiberuflich tätig und wurde anwaltlich aufgefordert mein Einkommen offenzulegen. Daraufhin habe dem Anwalt meine Einkommenssteuererklärungen der letzten drei Jahre zukommen lassen. Da die Einnahmen in den letzten drei Jahren nicht ausreichten, musste ich in erheblichem Umfang auf mein Vermögen zurückgreifen, um meine Wohnung etc. bezahlen zu können.