Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
- Kann ich weiter bei der deutschen Firma angestellt sein?
Falls vermutlich nein. Unter welcher Möglichkeit könnte ich Tätigkeiten für die Firma ausführen, die mich nicht steuerpflichtig werden lassen in D. (Falls bekannt: Und evtl. den Sondersteuerstatus für Ausländer in Portugal in Anspruch nehmen)
Es würde auf jeden Fall gehen, das Besteuerungsrecht läge dann bei Portugal.
Allerdings droht für die Firma dann durch Ihre Tätigkeit eine Betriebsstätte in Portugal und somit auch eine (teilweise) Besteuerung in Portugal. Sie würden Ihr Bruttogehalt ausbezahlt bekommen und würden Steuern und Sozialversicherung selber in Portugal übernehmen.
- Was ist mit Verträgen wie Mietvertrag in denen ich auftauche? Kann man verlangen, dass ich daraus ausscheide aber meine Frau nicht den Vertrag verliert? Oder ist meine Zahlungsverpflichtung im Vertrag nicht relevant da kein Zugriff auf die Wohnung mehr gegeben sein wird.
Der Vermieter muss Sie nicht aus dem Vertrag lassen. Dies ist aus steuerlicher Sicht auch nicht notwendig, Sie müssen die eheliche Lebensgemeinschaft beenden, dies bei der Abmeldung oder später, wenn die Einbürgerung durch ist, angeben. Sie müssen die Verfügungsgewalt über die Wohnung verlieren.
Solange Sie Frau und Kinder in Deutschland haben in fortgesetzter ehelicher Lebensgemeinschaft, wird das Finanzamt stets von einem Wohnsitz in Deutschland ausgehen. Dies gilt es zu vermeiden. Eine Scheidung ist später, nach Ablauf des Trennungsjahres, möglich.
- Was ist mit dem Verheiratet Status? Muss man sich scheiden lassen? Problem: Meine Frau hat eine Einbürgerungszusicherung wartet aber auf Rücknahme Ihres Auslandspasses zur Einbürgerung. Dauer vermutlich noch über 6 Monate. Eine vorherige Scheidung wollen wir um Komplikationen zu vermeiden nicht vorher machen. Kann man das im Laufe eines Jahres machen? Man muss ja ein Jahr getrennt leben vor der Scheidung?
Ja, das Trennungsjahr ist bei einer einvernehmlichen Scheidung abzuwarten. Sie können sich nächstes Jahr scheiden lassen.
Für die Steuer müssen Sie zumindest als getrennt lebend bekannt sein, damit sich aus Frau / KInder kein Wohnsitz für Sie in Deutschland ergibt.
- Hier gesetzlich Krankenversichert würde dann in Portugal notwendig. Aber sind Versicherungen problematisch? Private Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherung. Risikoleben, etc. in Bezug auf Steuerpflicht in D.
Nein, aus den Versicherung allein wird Ihnen keine Steuerlast in Deutschland erwachsen. Nur wenn diese als Indiz dafür gesehen werden können, dass Sie weiter fest an Deutschland gebunden sind. Dies lässt sich aber mit der Entscheidung in Portugal permanent zu leben, schnell entkräften.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
Postanschrift: Postbox 65308X
11516 Berlin
Tel: 017663831347
E-Mail:
Also versehe ich es so, dass für das Trennungsjahr das Verheiratet sein kein Problem ist. Korrekt?
Danke für die Klärung
Gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage.
Im Trennungsjahr ist man noch verheiratet. Die Scheidung kommt nach dem Trennungsjahr. Das ist also so in Ordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt