Nutzung Kellerraum
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Ich wohne seit 17 Jahren in einer Mietwohnung und habe laut Mietvertrag keinen Anspruch auf einen Kellerraum. ... Wir haben die Kündigung dennoch akzeptiert und lediglich um eine Terminaufschub gebeten, der auch gewährt wurde. ... Unser Vermieter hat nun vor wenigen Tagen durch einen Mietmieter mit dem Anwalt gedroht, falls die Sachen nicht entfernt würden - ich habe geantwortet, sie würden ohnehin bald entfernt.