Nun, nach Auspruch der Kündigung, habe ich den Verdacht, das mein Vermieter möglicherweise meine Kaution einbehalten wird, um damit "nach dem Mietvertrag erforderliche Schönheitsreperaturen" zu finanzieren. ... Er hat folgende Mängel festgestellt: Handschriftliche Ergänzung des Vermieters: "Nach 5 Jahren muss die ganze Wohnung renoviert werden." § 10 - SCHÖNHEITSREPERATUREN § 10, Ziff.1 : Der Mieter verpflichtet sich, die laufenden (turnusmäßig wiederkehrenden) Schönheitsreperaturen auf eigene Kosten durchzuführen. § 10, Ziff.2 : Die Schönheitsreperaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden einschließlich Leisten, Heizkörper und Heizungsrohre, Streichen der Innentüren, Fenster und Außentüren von innen. § 10, Ziff.3 : Der Mieter ist verpflichtet, die Wände und Decken in Küchen, Baderäumen und Duschen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre und in anderen Räumen alle 7 Jahre zu streichen oder zu tapezieren. ... Außerdem hat der Mieter dem Vermieter sämtliche Schlüssel auszuhändigen; diejenigen Schlüssel, die der Mieter auf seine Kosten hat anfertigen lassen, hat er dem Vermieter kostenlos auszuliefern oder ihre Vernichtung nachzuweisen. § 22, Ziff.2 : Die fälligen Schönheitsreperaturen hat der Mieter nach Maßgabe des §10 auszuführen.