Kündigung nach Mutterschutz vor Elternzeit
vom 3.7.2005
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Fabian Sachse / Langen
Guten Tag, ich bin ltd Angestellte eines deutschen Großunternehmens. Geburt meines Kindes 13.4. - wieder im Büro am 9. Juni nach Mutterschutz, Elternzeit noch nicht beantragt.