Rückzahlungsaufforderung Kindergeldes vom Frau des Kines
vom 7.4.2008
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Anbei die Situation: Frau A (geb. 1978) und Herr B (geb. 1980) waren seit September 2004 verheiratet. In ihrem Ehevertrag haben sie sich auf Unterhaltsverzicht im Falle der Scheidung geeinigt. Während der Ehe hatten die Parteien folgende Einkünfte: Frau A hatte bis Januar 2005 keine Einkünfte, ab Januar 2005 bezog sie Arbeitlosengeld II, ab September 2005 bekam sie eine Festanstellung.