Nun, nach Auspruch der Kündigung, habe ich den Verdacht, das mein Vermieter möglicherweise meine Kaution einbehalten wird, um damit "nach dem Mietvertrag erforderliche Schönheitsreperaturen" zu finanzieren. ... Das gleiche gilt im Falle der gem. §10 fälligen Schönheitsreperaturen entsprechend, die der Mieter trotz Inverzugsetzung gem. §10 Ziff.4 verweigert. § 23 - VORZEITIGE BEENDIGUNG DES MIETVERHÄLTNISSES Bei einer vom Mieter zu vertretenden vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses haftet der Mieter für den Ausfall an Miete, Betriebskosten und sonstigen Leistungen sowie für allen weiteren Schaden, welchen der Vermieter durch ein Leerstehen der Mieträume während der vertragsmäßigen Dauer des Mietverhältnisses erleidet. §28 - WIRKSAMKEIT DER VERTRAGSBESTIMMUNGEN Durch etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung oder mehrerer Bestimmungen dieses Vetrages wird die Gütligkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.