Ich bin in Besitz mehrerer Domains, die den Zusatz einer adeligen Familie beinhaltet und der Domainname ein bestehendes Unternehmen darstellt. ... Freihherr von und zu Habsburg) meldet jetzt bei mir an, daß ich alle Domains, die mit diesem gepachteten Weingut bzw. mit dem Familiennamen zusammenhängen, mit sofortiger Wirkung frei zu geben, ohne daß dafür ein Kaufbetrag oder Abfindung bezahlt wird, hat der Pächter des Weinguts oder der Eigentümer des Weinguts das recht darauf, die sofortige Freigabe der Domains zu verlangen oder habe ich das Recht darauf, wenigstens die entstandenen Gebühren der letzten zwei Jahre als "Abfindung" zu fordern?