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DVPR Kopie meines Passes

8. Januar 2025 06:36 |
Preis: 40,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Ich bin Libanese mit deutschem Pass. Ich lebe seit 2015 im Libanon. Ich habe früher für ein amerikanisches Unternehmen gearbeitet. Bis December 2023. Ich verklage das Unternehmen wegen ungerechtfertigter Entlassung.... Der gegnerische Anwalt (Firmenanwalt) fragt nach meinem Reisepass. Ich sollte ihnen eine Kopie von jeder Seite meines Passes geben. Die DVPR sollte mich schützen, damit ich diese Anfrage ablehnen kann. Stimmen Sie zu?

8. Januar 2025 | 09:17

Antwort

von


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41239 Mönchengladbach
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Guten Morgen,

Ihre Frage betrifft den Datenschutz, insbesondere im Kontext der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung), sowie die Notwendigkeit der Weitergabe von Passinformationen im Rahmen eines Rechtsstreits.:

1. Darf der gegnerische Anwalt eine Kopie Ihres Reisepasses verlangen?
Nein, der gegnerische Anwalt dürfte meines Erachtens kein allgemeines Recht haben, eine Kopie Ihres Reisepasses zu verlangen. Ihre persönlichen Daten, insbesondere die vollständigen Informationen Ihres Reisepasses, sind gemäß geltendem Datenschutzrecht geschützt.

Gemäß der DSGVO (Artikel 5 und Artikel 6) dürfen personenbezogene Daten nur verarbeitet werden, wenn es eine rechtliche Grundlage gibt, die Daten für den angegebenen Zweck erforderlich sind und zudem nur die minimal notwendigen Daten verlangt werden.

2. Muss eine vollständige Kopie Ihres Reisepasses bereitgestellt werden?
Nein, eine vollständige Kopie Ihres Reisepasses (alle Seiten) ist in den meisten Fällen nicht erforderlich. Der gegnerische Anwalt müsste nachweisen, warum diese Informationen im Rahmen des Rechtsstreits notwendig sind. Es gibt keinen allgemeinen Grund, warum alle Seiten eines Reisepasses für eine arbeitsrechtliche Klage benötigt werden.

Falls überhaupt eine Identifikation notwendig ist, könnte ein weniger invasiver Ansatz genügen, wie z. B. die Vorlage bestimmter Seiten (z. B. die Seite mit Ihren persönlichen Daten und Staatsangehörigkeit). Selbst dann sollten personenbezogene Informationen geschwärzt werden, die nicht relevant sind (z. B. Passnummer oder Einreisestempel).

3. Was können Sie tun?
Sie können aus meiner Sicht darauf hinweisen, dass die Anfrage des gegnerischen Anwalts gegen die Grundsätze der sog. „Datenminimierung" der DSGVO verstößt, sofern nicht eindeutig dargelegt wird, warum diese Daten erforderlich sind.
Bitten Sie den gegnerischen Anwalt, die rechtliche Grundlage und den Zweck für die Anforderung einer vollständigen Passkopie zu erklären.
Falls Sie eine Kopie bestimmter Seiten bereitstellen müssen, schwärzen Sie alle irrelevanten Informationen (z. B. Passnummer, Stempel, Visa).

4. Spezieller Kontext des Libanon:
Da Sie im Libanon leben und den deutschen Pass besitzen, könnten lokale Gesetze oder internationale Vorschriften ebenfalls relevant sein. Die DSGVO gilt für Sie als EU-Bürger, solange es um die Verarbeitung Ihrer Daten durch ein Unternehmen geht, das in der EU ansässig ist oder Dienstleistungen in der EU anbietet.

Viele Grüße


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