Sehr geehrte Damen und Herren , Meine Frage an Sie ist ,ich bin von meiner Mutter als Alleinerbin mit Testament berufen worden , habe noch eine Schwester die auf Ihren Pflichtteil nicht verzichten möchte ,d.h sie lebt im Ausland,und ihre beiden Kinder sollen dann ihren Teilanspruch bekommen , zur Situation wir haben ein Einfam.haus Mutter lebt noch darin Vater ist verstorben , unser jüngere Bruder auch verstorben , außer meiner Schwester habe ich noch einen Bruder er hat eine Tochter , ich selbst habe auch eine Tochter bin nicht verheiratet , aber in langer Lebensgemeinschaft, ich kümmere mich seit 15 Jahren um meine Mutter ,Haus ,Garten etc. meine verstorbener Bruder war behindert auch damals übernahm ich die Betreuung meines Bruders nach dem Tode von Vater ,mein lebender Bruder hatte damals einen Pflichtteilsverzichtsvertrag mit meiner Mutter abgeschlossen alles über Notar beglaubigt , hier VERZICHTET ER . ... Nun meine Frage 1. hat mein Bruder bzw. seine Tochter Anrecht auf Pflichtteil ?