Beendigung Arbeitsverhätlnis- Spesenanspruch
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Der Arbeitsvertrag enthält lediglich einen Passus mit Tarifverweis wie folgend: „Urlaub, Urlaubsgeld […] richten sich nach tariflichen Bestimmungen." ... Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen müssen Ansprüche aus dem Tarifvertrag innerhalb folgender Ausschlussfristen schriftlich bei der hierfür zuständigen Stelle geltend gemacht werden: a) Ansprüche auf Bezahlung von Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit (§ 9). b) Ansprüche auf rückständigen Urlaub und Urlaubsgeld innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres (§§ 16,19 A). c) Alle sonstigen Ansprüche aus diesem Tarifvertrag innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit. 2.