Vorkaufsrecht § 577 BGB
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Der gleiche Notar, der die Teilungserklärung gefertigt hat, hat auch diesen Kaufvertrag zwischen den "Baulöwen" und dem Fremden gefertigt. ... Fragen: Ist der 2008 geschlossene Kaufvertrag zwischen "Baulöwen und dem Fremdem" rechtlich schwebend unwirksam ?