Wir erklärten der Maklerin noch in diesem Termin, in einem späteren Telefonat und zusätzlich noch einem Kollegen der Maklerin, dass wir die Wohnung zu den angegebenen Bedingungen anmieten würden und alles in unserer Kraft stehende tun würden und auch eine Lösung finden werden eher aus unserem bestehenden Mietvertrag, der wegen Eigenbedarf gekündigt wurde zu kommen. ... Mit dem Wissen seit heute Morgen, nun eher aus unserer alten Wohnung raus zu müssen, weil wir uns auf den Auszugstermin zum 30.06.2009 unter Verzicht auf weitere Räumungsfristen (2 Monate vorher) mit dem Vorvermieter geeinigt hatten, unterwarfen wir uns jeden einzelnen im Mietvertrag vom Vermieter und Makler festgelegten und in allen einer Anlage zum Mietvertrag vorgedruckten Punkten ohne weiter über Sinn/Unsinn der einzelnen Punkte nachdenken zu können. z.Bsp. - Balkon (Holz) muß einmal jährlich fachmänisch gestrichen werden - Streichung der Wände bei Auszug (obwohl bereits im Hauptvertrag zu laufenden Schönheitsreparaturen verpflichtet wurde - Die fällige Ablesegebühr der Erfassungsgeräte für die Nebenkosten ist im Falle der Kündigung vom Miter zu bezahlen - Die in der Wohnung befindliche Küche wird für 3000,- € abgelöst (15 Jahre alt).