Nebenkosten Verjährung - Ist für diesen Zeitraum dann nicht schon die Ausschlußfrist nach § 556 BGB
beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Daher jetzt ein zweiter Versuch mit ausführlicheren Informationen: Vom 1.11.2002 bis 30.09.2004 bewohnten wir eine Wohnung von der wir bis zum 19.08.2006 nie eine Nebenkostenabrechnung erhielten. ... Zugleich macht die Hausverwaltung in dem Schreiben darauf aufmerksam, daß die Daten für die Abrechnung bis Ende Juli 2006 an die Vermieter weitergegeben werden. ... Ist für diesen Zeitraum dann nicht schon die Ausschlußfrist nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 556 BGB: Vereinbarungen über Betriebskosten">§ 556 BGB</a> abgelaufen?