ein junger mann hatte unter falschen namen asylantrag gestellt. ursache für die unwahrheit war die angst vor der geheimpolizei seiner heimat (und anfänglich falsche beratung). der antrag wurde vor etwa zwei jahren abgelehnt. von da an befand er sich in der aussetzung der abschiebung. vor kurzem erklärte er sich bereit, in seine heimat auszureisen. außerdem gab er seine richtige identität preis. plan war, dass er nur kurz da verweilt und dann versucht in ein sicheres drittland zu fliehen. nachdem er auf dem konsulat seines heimatlandes war und kurz vor der ausreise stand, die tickets waren schon gekauft, bekam er eine warnung aus der heimat, dass er nicht kommen darf, da ihn die (geheim-)polizei schon erwartet. die persönliche gefährdung, kann durch eine menschenrechtsorganisation vor ort bestätigt werden. durch die nicht erfolgte ausreise, befindet er sich jetzt schwarz in deutschland. kann er aus dieser situation einen neuen antrag stellen oder begibt er sich in gefahr, beim nächsten besuch der ausländerbehörde in abschiebehaft genommen und abgeschoben zu werden?