Mittlerweile sind wir verheiratet und wir haben einen Sohn. ... Die Vertragsteile sind sich darüber einig, dass mit vertragsgerechtem Vollzug dieser Urkunde wechselseitig keinerlei Darlehensansprüche mehr bestehen. 4.4 Ehevertraglich vereinbaren die Ehegatten: Der gesamte heutige oder künftige Wert des in Abschnitt 1.3 genannten Vertragsgegenstandes (privilegiertes Vermögen) soll im Rahmen des Zugewinnausgleichs sowohl bei der Berechnung des Anfangsvermögens als auch bei der Berechnung des Endvermögens außer Ansatz bleiben. Verbindlichkeiten, die aus der Anschaffung, Herstellung, Bewirtschaftung, Instandhaltung oder Instandsetzung des privilegierten Vermögens entstanden sind, bleiben bei der Berechnung des Anfangs- und Endvermögens ebenso außer An-satz, wie die in Abschnitt 2. und 4. genannten Ansprüche und Verbindlichkeiten und das zum Erwerb und Errichtung und Darlehensgewährung eingesetzte Eigenkapital. 5.