Mittlerweile wurde die Therme ausgetauscht von der Hausverwaltung. Jedoch möchte die Hausverwaltung diesen Betrag nicht übernehmen da im Vertrag steht : § 18 Instandhaltung von Anlagen, Einrichtungen und Zubehörstücken 18.1 Der Mieter hat auf seine Kosten die mitvermieteten Anlagen und Einrichtungen in den Mieträumen wie Rollläden, Licht- und Klingelanlagen, Schlösser, Wasserhähne, Heizkörperventile, Klosettspüler, Wasch- und Abflussbecken, Fußbodenbeläge, Wandbeläge, Türen (wie Automatiktüren, Rolltore u.s.w.), Fenster, Feuerlöscher, Lüftungsanlage, Sprinkleranlage, Ofen, Badeöfen, Thermen, Herde, Kühlschränke, Abluftanlagen und ähnliche Einrichtungen in gebrauchsfähigem Zustand zu halten und alle an diesen Anlagen notwendig werdenden Reparaturen und Ersatzleistungen auf seine Kosten durchführen zu lassen sowie die Überprüfung der techn.