Gewährleistungsanspruch Baumangel
vom 5.12.2012
80 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Am 15.3.2003 erfolgte die Übergabe des Hauses an unsere Vorbesitzer. ... Es hatte eine feuchte Außenwand, was von den Vorbesitzern als Mangel angezeigte wurde. ... Daher stellt sich nun die Frage, ob die verabredete Gewährleistungsfrist von 2 Jahren rechtmäßig war, oder ob diese sich nicht vielmehr nach der Mängelbeseitigung im Mai 2008 neu begann und nach BGB 5 Jahre betragen müsse.