Aufenthaltstitel für Vater eines deutschen Kindes
Meine Frage wäre: Hat der Vater ein Recht auf den Aufenhaltstitel ( unbefriestet <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/AufenthG/35.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 35 AufenthG: Eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht der Kinder">§ 35 AufenthG</a> oder befristet) , da das Kind deutscher Staatsbürger ist?