Kündigung vor Arbeitsantritt seitens Arbeitgeber mit Vertragsstrafe
vom 25.11.2013
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Schriftliche Kündigung wird folgen. ... Kündigung bedarf der Schriftform - als Vertragsstrafe bei Nichtaufnahme etc. wird das tägliche Bruttoentgelt für jeden Tag der Zuwiderhandlung vereinbart.Insgesamt darf die Vertragsstrafe nicht das in der gesetzlichen Mindestkündigungsfrist ansonsten enthaltene Arbeitsentgelt enthalten.