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ElitePartner Vertragsverlängerung

| 24. Mai 2011 12:12 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


13:57

Hallo, ich brauche dringend Rechsberatung. Ich habe am 16.01. einen 3 monatigen Vertrag abgeschlossen mit 2 Monate gratis. Pro Monat Euro 69.--. Nun habe ich eine automatische Vertragsverlängerung, da ich 3 Wochen und nicht 4 Wochen vor Vertragsende gekündigt habe. Wie ist hier der Sachverhalt? Muß ich jetzt nun wirklich für weitere 6 Monate bezahlen??

24. Mai 2011 | 12:38

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
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Sehr geehrte Ratsuchende,

grundsätzlich ist die von Ihnen geschilderte Vertragsgestaltung zulässig. Die Vertragsverlängerung tritt demnach ein, wenn die Kündigungsfristen, wie in Ihrem Fall, nicht eingehalten worden sind.

Sie haben nach meiner Einschätzung aber die Möglichkeit nach § 627 BGB den Vertrag fristlos zu kündigen. Nach der Rechtsprechung ( BGH Urteil vom 19.05.2005 III ZR 437/04 )handelt es sich bei diesen Partnerschaftsverträgen um sogenannte Dienst höherer Art, so dass das Recht zur fristlosen Kündigung besteht. Dieses kann auch nicht in den AGBs ausgeschlossen werden, sondern, nur im Rahmen einer Individualvereinbarung.

Wenn es eine solche nicht gibt, rate ich nun zur fristlosen Kündingung per Einschreiben/Rückschein.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 24. Mai 2011 | 13:50

Guten Tag Frau True-Bohle,

ich bedanke mich für Ihre schnelle Antwort und werde heute abend noch prüfen ob in den AGB''S eine fristlose Kündigung ausgeschlossen ist.

Viele Grüße

Carolin G.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. Mai 2011 | 13:57

Sehr geehrte Ratsuchende,

die fristlose Kündigung kann in den AGB`s nicht ausgeschlossen werden. Selbst wenn Sie einen Ausschluss dort finden sollten, ist dieser nicht wirksam und hindert Sie nicht, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Bewertung des Fragestellers 26. Mai 2011 | 09:12

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