Hilfe
vom 24.1.2007
50 €
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Hallo, mein Freund wird beschudligt in 20 fällen des Betruges mit Überweisungsträgern, dieses hat er aber nur deswegen begangen, weil er im Ausland bedroht worden ist. Aus angst hat er sich für diese Sachen entschieden weil es besser als Bankraub ist.Insgesammt sind 15000 euro schaden entstanden, er hat die deutsche Staatsangehörigkeit, kommt aber aus einem anderen land, was ich weiss ist, wenn er die Ehemalige Staatsbürgerschaft annimmt, dann verliert er die Deutsch, wenn er ins ausland also ins nicht europäische ausland flüchtet, aus angst ins gefängnis zu kommen, weil er seinen bekannten nicht helfen kann, die Bedroht wurden, ist ein Haftbefehl zulässig oder sogar ein europäischer. Ich denke das es ein verteidigender notstand sowie rechtfertigter notstand ist, weil er nicht vorbestraft und hat es nur aus angst gemacht, was können Sie mir dazu sagen.