Bei Hausübertragung wurde im Übergabevertrag die Höhe des Altenteiles mit damals 3400,00 DM, also ca. 1700,00 €, vermerkt. 1.) Kann ich diesen Wert als Höhe des Altenteiles annehmen oder gibt es noch andere Faktoren, die in die Berechnung einbezogen werden? ... Ist es notwendig, den "Abkauf des Altenteiles" mit berechneter Höhe notariell bearbeiten/abwickeln zu lassen?