Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Einen Ersatzanspruch könnte Ihnen zustehen, jedoch lässt sich das nur vage mit Blick auf ein Prozessrisiko einschätzen, denn ein Anspruch ist nur so gut, wie er sich auch gerichtlich durchsetzen lässt.
Daher müssten Sie die erhöhten Heizaufwendung in einem Rechtsstreit auch tatsächlich beweisen, was zunächst vielleicht noch unproblematisch mit Vergleich der Abrechnungen wäre. ABER Sie müssten darüber hinaus auch beweisen, dass die bauliche Veränderung allein dafür ursächlich ist.
Dies kann nur im Wege eines Sachverständigengutachtens bewiesen werden, dessen Ausgang ungewiss und mit hohen Kosten verbunden wäre, auch wenn Ihre Einschätzung zunächst plausibel klingt.
Gleichwohl dennoch können Sie den Vermieter auf den Umstand hinweisen und dort Ansprüche geltend machen, gleichwohl es sich rechtlich mitunter nur schwer beweisen ließe bzw. mit nicht unerheblichen Kosten verbunden wäre, da Ihre Messung leider nicht für die Beurteilung des Anspruchs vor einem Gericht ausreichend sein wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
8. Januar 2019
|
13:55
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Lembcke
Harmsstraße 83
24114 Kiel
Tel: 0431 88 70 49 75
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Sascha-Lembcke-__l104631.html
E-Mail:
Rechtsanwalt Sascha Lembcke