Rückauflassung
beantwortet von
Meine Schwiegermutter schenkte meiner Frau 1985 ein Grundstück auf dem wir bauen konnten. Dieses war in der Urkunde mit einer Rückauflassungklausel versehen, daß meine Frau dieses Grundstück nie ohne eine Einwilligung meiner Schwiegermutter zu deren Lebzeiten verkaufen dürfe. ... Sollte meine Frau jetzt vor ihr sterben (mir alleine wäre das Haus zu groß), wie würde sich das auswirken a) falls ich trotzdem als Erbe drinbleibe b) falls ich versuchen würde, es zu verkaufen Meine Frau hat Angst, daß ihr Bruder was mitbekommt, und sich das Grundstück angeln will, als dann potentieller Erbe meiner Schwiegermutter