Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Das ist vergleichsweise einfach. Vereinbaren Sie am Besten im Kaufvertrag Klauseln, dass das Grundstück im Eigentum der GmbH ist und bleibt, sowie dass Sie Anspruch auf Rücktritt und Schadensersatz haben, wenn das Grundstück nicht oder nicht mehr im Eigentum der GmbH ist.
Dabei sollten Sie auch den tatsächlichen und insbesondere den rechtlichen Zustand des Grundstückes vorher prüfen und auch vorher festschreiben. Sonst kann es passieren, dass das Grundstück am Ende zwar im Eigentum der GmbH ist, aber wertlos wurde, weil z.B. ein umfassendes Nießbrauch- und/oder Übertragungsrecht eingetragen wurde.
Ich empfehle daher dringend, den Kaufvertrag von einem Anwalt speziell für diesen Grundstücks-GmbH-Kauf entwerfen zu lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
25. November 2015
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00:28
Antwort
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