Ich bin seit mehr als 15 Jahren in einer 3-Mann-GbR Gesellschafter, laut Gesellschaftervertrag beträgt der Anteil 33,3%. ... Nun ist jedoch das Problem, dass in den letzten etwa 3 Jahren der von mir erwirtschaftete Anteil am Gewinn sehr niedrig ist, so dass die anderen 2 Gesellschafter auf die Idee kommen könnten, mir stehe nichts oder nur ein geringer Anteil zu. Gibt es eine rechtliche Grundlage, dass von diesen 33,3% abgewichen werden kann oder sind die im GV vereinbarten Anteile respektive BGB-Texte so eindeutig, dass wirklich NUR dieser Wert gilt und alles andere keinen Einfluss hat?