Zudem bestehen mehrere mündliche Abreden, dass die Bank meine Kredite nicht verkaufen will ! ... S. d. § 399 Alt. 1 BGB führt, insbesondere bei solchen Forderungen, bei denen noch Kreditentscheidungen erforderlich sind, die der Erwerber nicht treffen kann oder will.Ich nenn" Ich habe eine absichtserklärtung, dass meine Bank meine Darlehen nicht veräußert und eine mündliche Zusage, reicht dies aus, dass nach § 399 bgb meine bank meine darlehen nicht verkaufen darf. näheres habe ich hierzu entdeckt http://www.rws-verlag.de/ZfIR_Clemente.htm Lt. diesesn Ausdruck gilt die neue Regelung seit 2005. ... Rückgewähransprüchen vereinbart, entbindet das die Bank auch aus Schadensersatzforderungen, wenn der neue Gläubiger die sofortige Zwangsversteigerung der Forderung im Grundbuch startet ?