Bezüglich der Voraussetzungen des Bezugs des Pflegegeldes in Österreich: Ich bin seit Oktober 2010 in Österreich beschäftigt (BVA-versichert, dort unbeschränkt steuerpflichtig, vorher einige Jahre in Deutschland beschäftigt) und habe meinen Hauptwohnsitz in Deutschland (Nürnberg, d.h. keine Grenzgängerregelung). ... Gibt es eine Regelung - die ähnlich der Regelung, falls ich derzeit in Österreich Pflegefall würde und die Pflege an meinem Wohnsitz Deutschland wahrnehmen würde dort aber keinen Anspruch auf äquivalente Leistungen hätte, von Österreich Pflegegeld beziehen würde? ... Da mein Einkommen derzeit komplett in Österreich steuerpflichtig ist, welches EInkommen ist in Deutschland die Bemessungsgrenze für das Elterngeld - wird mein österreichisches Einkommen als Berechnungsgrundlage genommen ?