Bürgschaft für GmbH
vom 2.3.2007
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Mai 2005 kündigte die Bank unser GmbH-Konto,worauf ich die hälfte des Saldos an meine Bank überwiesen habe. ... Verjährung, da die Bürgschaft von Ihr 2001 gekündigt wurde. Jetzt in der Berufung ( OLG ) stellte die Richterin fest, dass die Verjährung noch nicht eingetreten ist, die Bank könne aber nicht vom Tagessaldo des Kündigungstages ausgehen, sondern müsse noch die vierteljährliche Rechnungs- abschlüsse vorlegen.