Gebrauchtwagen, Sachmangel, Gewährleistung
beantwortet von
Rechtsanwältin Tanja Stiller / Saarbrücken
Am selben Tag brachte ich sofort das Auto zum Händler (wieder mit meinem Bekannten), lies das Auto dort, damit er es prüfen kann, beheben kann, etc. 22.02.2007 Der Händler rief an und sagte mir ich kann den Wagen wieder abholen, er kann nichts feststellen. ... Meine Fragen: 1.Muss ich ihn jetzt noch einmal schriftlich auffordern den Schaden zu beheben und ihm eine angemessene Frist dafür setzen (Frist 10 Tage?) ... 5.Sind rechtliche Schritte unter Kosten / Nutzen - Aspekten sinnvoll?