Händlergewährleistung Gebrauchtwagen bzw. Reparaturgarantie nach Halterwechsel
05.11.2009 12:38
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
16:48
Wir haben einen Golf Kombi Bj. 2005gebraucht Ende Juni 2009 gekauft. Bei der letzten Inspektion (Rechnung von März 2009 liegt vor) des Vorbesitzers, ist am Fahrwerk gearbeitet und danach vergessen worden die Spur neu einzustellen. Ein neu gekaufter Satz Markenreifen (die alten waren komplett abgefahren) nach Erwerb des Fahrzeugs war nach 4500km abgefahren (Ende August fest gestellt).
Ich würde gerne die Kosten für die verschlissenen Vorderreifen zu dem Preis den ich bezahlt habe ersetzt bekommen, sowie die Vermessung der Spur (ca. 240 Euro), die den Mangel zutage gefördert hat.
Der Auto-Händler weigert sich die vollen Kosten zu zahlen. Er will nur einen Teil der Summe für die Reifen erstatten, weil ich ihm nicht die Chance zur Mangelbeseitigung gegeben habe. Er argumentiert mit Einkaufspreisen bei den Reifen sowie Ermäßigung die er für die Spurvermessung bekommen würde.
Wie muss der Händler nun im Rahmen der Gewährleistung eintreten? Muss er mir den ersten Satz Reifen bezahlen, oder wenn ich ihm das Auto gebracht hätte (Händler sitzt bei Hannover, ich wohne in FFM) nur ein gleich hochwertiges Paar Reifen (Sein Angebot 150 Euro inkl. Vermessung).
Kann ich mich, da sich heraus gestellt hat, dass bei der letzten Inspektion des Vorbesitzers Fehler gemacht worden sind, auch an die Werkstatt direkt wenden, auch wenn inzwischen der Halter gewechselt hat?
Auch hier stellt sich dann die Frage, ob ich nicht bei bemerken des Mangels das Fahrzeug vor der Reparatur zur Verfügung hätte stellen müssen?