Bedeutet das, dass bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer die verlängerten gesetzlichen Kündigun
beantwortet von
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky / Marlow
Mein Arbeitsvertrag (abgeschlossen nach 1993) enthält folgenden Text: "Das Anstellungsverhältnis ist mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum letzten eines Kalendermonats kündigbar. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfristen zugunsten des Arbeitnehmers gilt auch zugunsten des Arbeitgebers" Bedeutet das, dass bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer die verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen (z.B. 4 Monate zum Monatsende bei 10-jähriger Firmenzugehörigkeit) gelten?