Sehr geehrte Damen und Herren, wir (zwei Personen) bewohnen seit knapp zehn Jahren ein Einfamilienhaus als Miethaus in Deutschland. ... Der Mieter verpflichtet sich, die Wartungs und Reinigungskosten der in den Mieträumen befindlichen Elektro und Gasgeräte, die Zubehör der Wohnung in Eigentum der Vermieter sind, bis zu einem jährlichen Gesamtaufwand von € 75,00 je Gerät zu übernehmen. 3.Der Mieter verpflichtet sich, die Kosten für Reparaturen an Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster und Türverschlüssen zu übernehmen, soweit die Geräte Eigentum der Vermieter sind und Kosten für die einzelne Reparatur € 75,00 nicht übersteigen.