Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es besteht weiterhin ein wirksamer Vertrag und Sie haben einen Anspruch auf die vollen Kosten für die 13 Nächte. Der Mieter ist nicht vom Vertrag zurückgetreten oder hat die Wohnung storniert. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass der Mieter erst später anreist. Wenn Sie das Zimmer ab dem 24.04.2023 an eine anderen Interessenten weitervermieten, dann können Sie nicht den vollen Preis verlangen, sondern müssen anteilig, d.h. für Tage erstatten. Wenn Sie die Wohnung nicht weitervermieten können, dann haben Sie weiterhin einen Anspruch auf die vollen 13 Nächte. Sie müssen sich lediglich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Weiterhin besteht eine Schadensminderungspflicht, d.h. Sie sollten sich bemühen die Wohnung anderweitig zu vermieten soweit das möglich ist. Diese Pflicht besteht allerdings nur, wenn Ihre Leistung nicht in Anspruch genommen wird. Ich rate Ihnen dazu, dass Sie die Firma auffordern unverzüglich mitzuteilen ob die Buchung noch in Anspruch genommen werden soll. Wenn keine Rückmeldung erfolgt, dann sollten Sie versuchen die Wohnung ab dem 24.04.2023 wieder zu vermieten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Melvin Grimm
Rechtsanwalt
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