seit dem 01.Januar wohnen wir zwei in einer wg. einer zieht drei monate vor dem fristgerechten termin aus und will die küche mitnehmen. der mitbewohner hat den kühlschrank und die waschmaschine mitgebracht. die spülmaschine haben beide bezahlt. den einbauherd hat der bezahlt der in der wohnung bleibt. die arbeitsplatte hat der mitbewohner bezahlt, der auszieht. die montage der küche haben wieder beide bezahlt. beim kauf der küche wurde mündlich vereinbart, dass im fall des auszugs eines einzelnen, der andere die ablöse zahlt. der der auszieht will die küche aber an den meist bietenden verkaufen. darf er das?