" Ich bekam jedoch vom hiesigen Finanzamt einen Grunderwerbsteuerbescheid in Höhe von 1789,- Euro, (im Übertragungsvertrag wurden ca.102.000 Euro als Wert angesetzt), gegen den ich Einspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung einreichte (Februar 2007). Beim Finanzamt ist man der Meinung, dies alles hätte schon sinngemäß im Scheidungsurteil stehen müssen und es wäre jetzt ein Vertrag wie unter Fremden (das Haus hatten wir damals aus Kostengründen "verschwiegen", da sonst der Streitwert nicht 21.000 DM, sondern 320.000 DM gewesen wäre und die Scheidungskosten unbezahlbar gewesen wären, außerdem waren wir uns einig, daß ich das Haus übernehmen würde und allein weiterbewohne und abbezahle). ... Eine Entgeltzahlung an meine Ex-Frau ist nie erfolgt, sämtliche Schulden (wie gesagt, es gab keine Tilgung bis 2005) wurden von mir übernommen und meine Ex-Frau aus den Verträgen entlassen (2005 und 2007, aufgrund der 10-Jahres-Bindung) Wie hoch stehen die Chancen, hier gegen das Finanzamt zu klagen oder sind die Kosten höher als die festgelegte Steuer und ich sollte lieber zahlen ?