Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Aus meiner Sicht wird das Finanzamt Ihrer Argumentation leider nicht folgend. Dies aus folgenden Gründen:
Das Finanzamt wird anführen, dass die Verlusterwirtschaftung aus der Vermietung, dass Risiko des Eigentümers und Investors ist und nicht auf den Fiskus abgewälzt werden kann. Im weiteren steht es dem Steuerpflichtigen frei, ob er die Abschreibung gewinnmindernd geltend macht. Wird die Abschreibung geltend gemacht, muss diese dann auch bei einer Veräußerung der Wohnung berücksichtigt werden.
Im Gegenzug müsste hingegen die vorgenommene Afa die Verluste erhöhen, so dass diese bei einem Verkauf zu einer Gewinnreduzierung führen und damit steuerneutral sind.
Hierzu empfehle ich die Hinzuziehung eines Steuerberaters. Sollten Sie Ihre Argumente vorbringen wollen, ist gegen den Einkommenssteuerbescheid Einspruch einzulegen. Wird diesem Einspruch nicht abgeholfen ist Klage vor dem Finanzgericht zu erheben. Aufgrund meiner vorigen Ausführungen erachte ich die Erfolgsaussichten als gering an. Die Gerichtskosten richten sich auch hier nach dem Streitwert der Klage.
Der Steuersatz richtet sich nach Ihrem persönlichen Steuersatz, der wiederum von der Höhe der Einkünfte abhängig ist. Aufgrund der Steuerprogression kann der prozentuale Steuersatz leider nicht pauschal ermittelt werden ohne die Höhe der Einkünfte zu kennen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen weiterhin gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Wie ich auf einer anderen Site gelesen habe, werden Spekulationsgewinne seit 2001 nur noch zur Hälfte besteuert. Stimmt denn das?
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Abgeltungssteuer betrifft Einkommen aus Kapitalerträgen. Der Spekulationsgewinn der Immobilie fällt hier nicht darunter. Die Besteuerung richtet sich daher nach dem persönlichen Steuersatz.
Ich bedaure Ihnen keine bessere Nachricht geben zu können.
Mit besten Grüßen