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Gewerbeschein ja oder nein

27. September 2004 20:13 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Meine Frage ist die ob ich für eine Idee, wenn ich sie verwirklichen möchte einen Gewerbeschein benötige oder nicht. Und wenn ja wo bekomme ich diesen und was wurde uns dieser Schein kosten
Eine Fréundin und ich wollen eine Homepage bauen und in der wollen wir unsere angesammelten Bücher im Internet zum Verkauf anbieten, es sind ca 500 Bücher.
Abe welchem Umsatz sind Steuern fällig. Es soll ein privater Buchflohmarkt sein was auch im Starttext zu lesen sein soll.

27. September 2004 | 20:27

Antwort

von


(163)
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail:

Einen Gewerbeschein muß jeder Unternehmer haben, der ein Gewerbe betreibt. Ein Gewerbe betreibt, wer eine auf gewisse Dauerhaftigkeit angelegte, erlaubte, selbständige Tätigkeit
mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt.

Der Gewerbeschein ist die offizielle Anmeldung des Gewerbes. Dieser muss persönlich (!) beim Gewerbeamt (Gemeindemeldestelle bzw. Ordnungsamt) der Stadt oder Gemeinde beantragt werden. Die Daten werden dann an die Industrie- und Handelskammer (IHK) K oder an die Handwerkskammer (HWK) weitergeleitet. Außerdem erhalten das Finanzamt und das Gewerbeaufsichtsamt die Daten der Gewerbeanmeldung, so dass automatisch eine Anmeldung erfolgt.

Die Gewerbeausübung kann von der zuständigen Behörde untersagt werden, wennder Gewerbetreibende unzuverlässig ist
und die Untersagung zum Schutz der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist.

Anhaltspunkte für die "Unzuverlässigkeit" sind z.B. Zahlungsrückstände gegenüber dem Finanzamt oder den Sozialversicherungsträgern sowie durch den Unternehmer begangene Straftaten, beispielsweise Unterschlagung.

Ohne Gewerbeschein können starten:
Freiberufler (zum Beispiel Ärzte, Anwälte, Architekten), Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler, Land- und Forstwirte

Ein Gewerbeschein kostet je nach Stadt zwischen 10 - 35 EUR.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Klaus Wille
Breite Straße 147 - 151
50667 Köln
Telefon: 0221/ 272 4745
Telefax: 0221/ 272 4747
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anwalt@anwalt-wille.de


Rechtsanwalt Klaus Wille

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