Kommt der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nach, so kann der Vermieter nach fruchtloser Aufforderung des Mieters zur Durchführung der Arbeiten Ersatz der Kosten verlangen, die zur Ausführung der Arbeiten erforderlich sind. Bei Nichterfüllung seiner Verpflichtungen nach Satz 2 hat der Mieter die Ausführung dieser Arbeiten während des Mietverhältnisses durch den Vermieter oder dessen Beauftragten zu dulden." -------------------------------------------- § 18 Sonstige Vereinbarungen [Anmerkung des Fragestellers vorab: Die u.g. sonstigen Vereinbarungen sind nicht gesondert ausgehandelt, handschriftlich oder in sonst einer Weise vom übrigen Vertragswerk abgesetzt, sondern "vorgesetzt" vom Vermieter und in Ihrem Paragraphen eindeutiger Teil des laufenden Vertragstextes]: "Der Mieter verpflichtet sich ferner, die Wartungskosten für die Elektro- und Gasgeräte (insbesondere Geräte zur Warmwsseraufbereitung), die Zubehör der Wohnung sind, bis zu einem jährlichen Gesamtaufwand von zur Zeit Eur 92,-- zu bezahlen. ... Als Laie würde ich den im Vertrag definierten Zustand ("renoviert übernommen") so verstehen, als dass ich die Wohnung nur in den Zustand der Übernahmen versetzen muss und die Fristen für evtl.