Schwanger von Drittstaatler aus Ukraine
vom 11.6.2022
für 53 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Er wurde anfangs dazu gedrängt am normalen Asylverfahren teilzunehmen und wurde auch in Deutschland registriert. ... Ausreisen ohne, dass er vorher Vaterschaft und Sorgerecht anerkennt kommt nicht in Frage, da er sonst nie wieder einreisen wird. Korrupte Regierung im Herkunftsland, sowie fehlende offizielle Begründung des Familiennachzuges (fehlendes Sorgerecht) in Deutschland würden dazu führen, dass mein Kind seinen Vater nie oder unter schwersten Bedingungen in einem viel zu späten Lebensalter kennenlernen würde und ich die Risikoschwangerschaft alleine durchmachen muss (Ende 9.