hallo, da ich nur noch eine frist bis zum montag, d. 24.7.habe, bitte ich meine frage nur dann zu beantworten, wenn es innerhalb dieser zeit möglich ist, also bis montag. mein konto kann erst ab montag,dem 24. (abends) belastet werden, da ich erst eine einzahlung vornehmen muss. danke für das verständnis. meine fragen: ich bin ersttäter, der wert wird im anhörungsbogen mit 89 euro angegeben ( erscheint mir unverhältnismäßig hoch für einen benutzten parfümtester und ein wäschestück im wert von 15 euro), meine wirtschaftlichen verhältnisse sind sehr bescheiden. die im strafbefehl evtl. sich ergebene geldstrafe muss ich von einem betrag über nur 100 euro monatl. zahlen ( in raten möglich , vermute ich). bin wg. erkrankung nicht mehr erwerbsfähig und muss die evtl. geldstrafe von dem genannten taschengeld (aus dem einkommen meines ehepartners) bezahlen. keine rente, da vorher selbständig, auch keine vermögenswerte od. ersparnisse. Fragen: 1. soll ich ausführlich über meine (und auch über die meines ehepartners) bescheidenen finanziellen verhältnisse auskunft geben (auf einem extrablatt)?