4 Fragen zur Abwahl einer betrügerischen Hausverwaltung
vom 21.3.2011
60 €
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beantwortet von
Sie argumentieren damit, dass die wichtigen Gründe zur fristlosen Kündigung nicht vorliegen. ... Ein Fehler ist leider, dass der Versammlungsleiter bei einem Beschluß, nicht Abwahl oder Kündigung, statt mit Eigentumsanteilen mit einfachen Stimmen abstimmen ließ (Teilungserklärung). 1.Frage: Ist damit die ganze Veranstaltung ungültig oder nur der Beschluss der Falschabstimmung? ... Die Gegenseite schreibt: "Der Beschluß zur Bestellung der HV XY ist derzeit, noch nicht rechtswirksam, denn er bedarf nach Teilungserklärung zur Rechtswirksamkeit die Unterschriften der HV in diesem Fall des Versammlungsleiters (liegt vor), des Protokollführers (liegt vor), des Beiratsvorsitzenden (ist früher gegangen), eines Eigentümers (kann nachgeholt werden)." 2.Frage: Wären die Beiräte ggf. verpflichtet gewesen auf eventuelle Formfehler während der Versammlung hinzuweisen, statt anschließend zu klagen (schließlich sind sie noch in Amt und Würden). 3.Frage : War es zulässig vom Beiratsvorsitzenden Herrn XY die Versammlung vorzeitig zu verlassen, wenn er doch das Protokoll hätte unterschreiben müssen (wie könnte er es bestätigen ohne anwesend gewesen zu sein)?