Einzugsermächtigung widerrufen. Fitnessstudio bucht weiter ab. Kündigung möglich?
vom 8.6.2020
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Fitnessstudio hatte auf Grund von Corona seit Mitte März geschlossen. Da ich für die Zeit der Schließung nicht bereit war die hohen Beiträge weiter zu zahlen und die angebotene kostenlose Verlängerung der Mitgliedschaft am Ende der Laufzeit meinerseits nicht erwünscht ist, habe ich das Fitnessstudio Mitte April (nach unzähligen erfolglosen Versuchen telefonisch Kontakt aufzunehmen) per Mail und zusätzlich per Post (als Einwurf-Einschreiben) aufgefordert, mir die Beiträge für März (anteilig) und für April innerhalb von 14 Tagen zurück zu erstatten und habe ihnen der bis dahin geltenden Einzugsermächtigung widerrufen. Eine Woche später erhielt ich per Mail folgende Antwort: „Der Wiederspruch der Beiträge - ist bei uns am 16.04.2020 eingegangen – dieser wird für die weiteren Monate berücksichtigt – sofern das Studio geschlossen bleibt."