Sonderkündigungsrecht nach Änderung Kfz-Versicherung Beitragssatzes?
vom 29.12.2011
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias F. Schell / Wiesbaden
Hallo, Für mich stellt sich gerade die Frage ob mir ein Sonderkündigungsrecht bzw. Widerrufsrecht nach einer Änderung des Kfz-Versicherungs Beitragssatzes zusteht? Die Problematik stellt sich wie folgt: Mitte Oktober 2011 habe ich eine neue Prämienrechnugn vom Versicherer X, für meinen Zweitwagen, erhalten.