Ist eine mündliche Abrede bei Verkauf von Kredit auch gültig ?
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Wenn nun diese Recht zur Lösung des Vertrages nicht vorkommt, ist ja offenbar diese AGB Passage nach § 307 BGB Inhaltskonrolle ungütig. ... Dies würde ja dann gegen § 134 BGB verstossen oder ? ... Weiterhin, würden bei Ausnitzung der Machtstellung und Vorlegen eines solches Vertrags nicht eine Zwangslage vorliegen, die sogar nach § 240 und § 253 StGB strafbar wären und sich aus dem Grund auch Schadensersatzforderung nach §§ 823 BGB Abs. 2 BGB i.V.m 240,253 ersetzt bekommen kann ?