Pflichtergänzungsanspruch bei Schenkung mit Wohnrecht
Sehr geehrte Frau Anwältin, sehr geehrter Herr Anwalt, meinem Freund (im folgenden der Sohn) ist vor knapp 10 Jahren von seiner Mutter das Haus geschenkt worden, in welchem die Mutter selber noch immer alleine lebt. ... Grund der damaligen Schenkung war, dass dieses Haus im Erbfall ausschließlich diesem einen Sohn zugute kommt und die anderen Geschwister auf dieses Haus keinerlei Ansprüche aus der Erbmasse haben.